(08-09-2016, 15:55)raid schrieb: Kurzer Schwenker zu mir.
Oops, das ist ja mal was ganz Neues...
(08-09-2016, 14:37)Linum schrieb: Mir ging es in erster Linie darum, zu klären, ob Lehrer, Kita oder Hortner private Informationen ohne Einverständnis der Eltern herausgeben dürfen.
Ja, dürfen sie. Sie sind sogar dazu verpflichtet, denn im Rahmen seines Auftrags nimmt der Verfahrenspfleger die Rolle eines gesetzlichen Vertreters des Kindes ein.