09-09-2016, 22:56
Schwesig zum Unterhaltsvorschuss: "Ich werde deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Altersgrenze auf 18 Jahre anhebt und die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufhebt."
http://www.sueddeutsche.de/politik/geset...-1.3153975
Die immer schon geltende Begrenzung auf zwölf Jahre Kindesalter gibt es übrigens, weil ab diesem Alter auch dem betreuenden Elternteil Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, so dass der den Unterhalt selbst erwirtschaftet. Das Polit-Gesockse versucht zwar permanent, insbesondere Mütter von allen Pflichten freizustellen, Fakt ist aber: Das Kind hat ZWEI ihm zum Unterhalt verpflichtete Elternteile. Und wenn einer ausfällt, so bedeutet das nicht, dass der Andere damit seiner eigenen Pflichten ledig ist. Im Gegenteil.
http://www.sueddeutsche.de/politik/geset...-1.3153975
Die immer schon geltende Begrenzung auf zwölf Jahre Kindesalter gibt es übrigens, weil ab diesem Alter auch dem betreuenden Elternteil Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, so dass der den Unterhalt selbst erwirtschaftet. Das Polit-Gesockse versucht zwar permanent, insbesondere Mütter von allen Pflichten freizustellen, Fakt ist aber: Das Kind hat ZWEI ihm zum Unterhalt verpflichtete Elternteile. Und wenn einer ausfällt, so bedeutet das nicht, dass der Andere damit seiner eigenen Pflichten ledig ist. Im Gegenteil.