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Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision
#9
Das Sie jetzt volljährig ist steht ja nur auf dem Papier. Dafür werden die Menschen in diesem Alter nicht schlauer und einsichtiger. Und das sie einen Anwalt einschalten musste war ja nicht ihr verschulden. Den Anwaltszwang hat schließlich mal eine gelb- blaue Partei eingeführt. Es gab übrignes auch mal eine Petition zur Abschaffung des Anwaltszwags im Bundestag. Leider wurden nicht genügend Unterschriften gesammelt.
Ich bin mir übrigens sicher das Unterhalt eine Bringschuld ist. Das bedeutet das der der den Unterhalt schuldet sich drum kümmern muss wenn er etwas ändern will, nicht der oder die die den Unterhalt bekommt
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RE: Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision - von Micha aus Bayern - 13-09-2016, 14:22

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