13-09-2016, 14:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-09-2016, 14:30 von Einszweidrei.)
Anwaltszwang gibt es rein formal nicht.
Art. 101 GG .
Naja ich finde es für Tochter eine gute Gelegenheit sich von der mütterlichen Allmacht zu entnabeln. Eigentlich hätte dies nach der Geburt direkt passieren sollen. Zudem sieht sie nun gut, von welchen bösen Geistern Mama getrieben wird. Klar letzten Endes auch nicht gut für das Kind. Jedoch würde ich hier wohl ähnlich reagieren, wenn ich all die Jahre strikt nach Gesetz behandelt und verurteil wurde. I mauftrag der mutter! . Die Beziehung wird sicherlich nicht besser, wenn du ungefragt allen Forderungen nach gibst.
Art. 101 GG .
Naja ich finde es für Tochter eine gute Gelegenheit sich von der mütterlichen Allmacht zu entnabeln. Eigentlich hätte dies nach der Geburt direkt passieren sollen. Zudem sieht sie nun gut, von welchen bösen Geistern Mama getrieben wird. Klar letzten Endes auch nicht gut für das Kind. Jedoch würde ich hier wohl ähnlich reagieren, wenn ich all die Jahre strikt nach Gesetz behandelt und verurteil wurde. I mauftrag der mutter! . Die Beziehung wird sicherlich nicht besser, wenn du ungefragt allen Forderungen nach gibst.