(13-09-2016, 14:22)Micha aus Bayern schrieb: Das Sie jetzt volljährig ist steht ja nur auf dem Papier. Dafür werden die Menschen in diesem Alter nicht schlauer und einsichtiger.
Richtig!
Deswegen muß sie lernen, daß mit Rechten auch Pflichten verbunden sind.
Und daß es manchmal im Sinne eines vernünftigen Miteinanders ist, auf Rechte auch zu verzichten.
(13-09-2016, 14:22)Micha aus Bayern schrieb: Und das sie einen Anwalt einschalten musste war ja nicht ihr verschulden. Den Anwaltszwang hat schließlich mal eine gelb- blaue Partei eingeführt. Es gab übrignes auch mal eine Petition zur Abschaffung des Anwaltszwags im Bundestag.
Hier geht es nicht um Anwaltszwang vor Gericht oder nicht, dennn sie sind noch nicht vor Gericht.
(13-09-2016, 14:22)Micha aus Bayern schrieb: Ich bin mir übrigens sicher das Unterhalt eine Bringschuld ist. Das bedeutet das der der den Unterhalt schuldet sich drum kümmern muss wenn er etwas ändern will, nicht der oder die die den Unterhalt bekommt.
Wenn wir davon ausgehen, daß der Titel befristet war und somit keine Verpflichtung zum KU-Zahlen mehr bestand, ist es schon die Aufgabe des möglicherweise Unterhaltsberechtigten, sich um den KU zu kümmern.
Wie ich weiter oben ausgeführt habe, wird mitnichten aus den dürftigen Angaben des TO klar, ob überhaupt eine weitere Unterhaltspflicht besteht.
Simon II
(13-09-2016, 14:28)kay schrieb: Wie waere es wenn mal untereinander GEREDET wird statt sofort zu Gericht und Anwalt zu rennen??!!! Selbst wenn Mutti Druck macht, wenn das Verhaeltnis halbwegs o.k. ist, fragt man zumindest einmal kurz persoenlich nach und rennt nicht sofort zum Anwalt. Insofern ja, war und ist das ihr Verschulden!
Eben! Meine Rede!
Simon II