14-09-2016, 07:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2016, 07:46 von Einszweidrei.)
Nein laut GG eben nicht. Ein anderes Gesetz kann auch nicht ein bereits bestehendes aufheben. Alternativ das GG wird angepasst oder der Artikel ersatzlos gestrichen oder er erhält eine Fußnote. Art.103 GG besteht aber weiterhin und wurde nicht geändert oder ersatzlos gestrichen.
§ 114 FamFG ist rechtswidrig und mit dem GG nicht vereinbar.
Jedes "ordentliche" Gericht muss jedermann rechtliches Gehör einräumen. Tun sie es nicht, sind sie entweder nicht ordentlich (Privatgericht, Schiedsgericht) oder Beugen das Recht. Das Letzteres tausendfach im Jahr vorkommt, dies ist nichts Neues.
Verweigert dir ein Richter nach § 114 FamFg rechtliches Gehör, zeig ihn auf grund § 103 an. Ganz einfach.
Der normale Bürger ist doch der vielzahl an Gesetzestexten hilflos ausgeliefert. Selbst Juristen kommen mit dem Pharagraphendschungel nicht mehr klar. Das ist System, mit dem Kasse gemacht wird.
Dies sieht manN doch auch schon an dem Beispiel mit der StA bei mir. Die versuchen noch Geld aus mir zu pressen. Als sie merken, dass ich mich auf solch einen Kuhhandel nicht einlasse, weird es ohne Auflagen eingestellt. Auch reinste Willkür. Mit Rechtsstaaatlichkeit leider nichts zu tun.
P du weißt es doch selbst, wie hier im Rechtsstaat Willkür betrieben wird, grad im Familienrecht. Warum sollte es jetzt bei dem Beispiel auf einmal anders sein? Mir kommt so vor als ob du jetzt eine Erklärung dafür suchst, dass doch alles mit Recht zugeht. Dies tut es aber eben nicht und darüber sind wir uns doch alle einig, denn alel haben es am eigenen Leib erlebt.
§ 114 FamFG ist rechtswidrig und mit dem GG nicht vereinbar.
Jedes "ordentliche" Gericht muss jedermann rechtliches Gehör einräumen. Tun sie es nicht, sind sie entweder nicht ordentlich (Privatgericht, Schiedsgericht) oder Beugen das Recht. Das Letzteres tausendfach im Jahr vorkommt, dies ist nichts Neues.
Verweigert dir ein Richter nach § 114 FamFg rechtliches Gehör, zeig ihn auf grund § 103 an. Ganz einfach.
Der normale Bürger ist doch der vielzahl an Gesetzestexten hilflos ausgeliefert. Selbst Juristen kommen mit dem Pharagraphendschungel nicht mehr klar. Das ist System, mit dem Kasse gemacht wird.
Dies sieht manN doch auch schon an dem Beispiel mit der StA bei mir. Die versuchen noch Geld aus mir zu pressen. Als sie merken, dass ich mich auf solch einen Kuhhandel nicht einlasse, weird es ohne Auflagen eingestellt. Auch reinste Willkür. Mit Rechtsstaaatlichkeit leider nichts zu tun.
P du weißt es doch selbst, wie hier im Rechtsstaat Willkür betrieben wird, grad im Familienrecht. Warum sollte es jetzt bei dem Beispiel auf einmal anders sein? Mir kommt so vor als ob du jetzt eine Erklärung dafür suchst, dass doch alles mit Recht zugeht. Dies tut es aber eben nicht und darüber sind wir uns doch alle einig, denn alel haben es am eigenen Leib erlebt.