14-09-2016, 09:41
Sag dem Volljährigen, dass er den Anwalt bezahlen muss, der arbeitet nicht ohne Geld. Das Mandat kann er ihm jederzeit wieder entziehen. Mehr kannst du in dieser Richtung nicht tun.
Liefere deine Einkommensauskünfte, da kommst du nicht drum rum. Beim jüngeren Kind geht alles wie gewohnt. Beim Volljährigen hat dir den Anwalt die relevanten Auskünfte der Mutter zugänglich zu machen, um eine Haftungsquote zu berechnen. Einen eigenen Anwalt braucht du jetzt nicht. Der ganze Fall enthält nach Sicht der Dinge keine unüblichen Besonderheiten.
Glaub mir, es hat auch seine Vorteile wenn die Ex einen Anwalt eingeschaltet hat. Der wird ihr nämlich auch klar sagen, dass sie selbst für den Volljährigenunterhalt ebenfalls Auskünfte liefern muss. Das machen Exen sonst grundsätzlich sehr zäh oder gar nicht und dann steht doch noch ein teures Gerichtsverfahren an, für das man dann auch noch einen eigenen Anwalt braucht.
Da du keinen Anlass zu irgendwas gegeben hast, zahlt die Ex und das Kind für diesen "Anwaltssservice" selbst. Das ist eigentlich eine ganz bequeme Situation für dich.
Am Besten, du argumentierst so beim Familienrichter beim nächsten Verfahren und berichtest dann, was er daraufhin gesagt hat. Einstweilen, nur bis du § 114 FamFG für Verfassungswidrig aus dem FamFG geklagt hast, raten wir zur Beachtung der Anwaltspflicht.
Liefere deine Einkommensauskünfte, da kommst du nicht drum rum. Beim jüngeren Kind geht alles wie gewohnt. Beim Volljährigen hat dir den Anwalt die relevanten Auskünfte der Mutter zugänglich zu machen, um eine Haftungsquote zu berechnen. Einen eigenen Anwalt braucht du jetzt nicht. Der ganze Fall enthält nach Sicht der Dinge keine unüblichen Besonderheiten.
Glaub mir, es hat auch seine Vorteile wenn die Ex einen Anwalt eingeschaltet hat. Der wird ihr nämlich auch klar sagen, dass sie selbst für den Volljährigenunterhalt ebenfalls Auskünfte liefern muss. Das machen Exen sonst grundsätzlich sehr zäh oder gar nicht und dann steht doch noch ein teures Gerichtsverfahren an, für das man dann auch noch einen eigenen Anwalt braucht.
Da du keinen Anlass zu irgendwas gegeben hast, zahlt die Ex und das Kind für diesen "Anwaltssservice" selbst. Das ist eigentlich eine ganz bequeme Situation für dich.
Zitat:§ 114 FamFG ist rechtswidrig und mit dem GG nicht vereinbar.
Am Besten, du argumentierst so beim Familienrichter beim nächsten Verfahren und berichtest dann, was er daraufhin gesagt hat. Einstweilen, nur bis du § 114 FamFG für Verfassungswidrig aus dem FamFG geklagt hast, raten wir zur Beachtung der Anwaltspflicht.