(14-09-2016, 07:38)Besolder schrieb: Die Frage die sich mir aber nun noch stellte, wie ich mich "klug" verhalte. Schicke ich die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und verlange das gleiche von der Mutter, oder wäre es klüger auch einen Anwalt zu besuchen.
Die KM will Krieg, also richte Dich darauf ein:
Wenn Du fit bist, zweifelst Du erstmal die Unterhaltsberechtigung der Tochter an und verlangst einen entsprechenden
Nachweis (oder liegt der dem Schreiben schon bei?).
Geht sie z.B. noch zur Schule, so verlangst Du einen Schulbesuchsnachweis sowie die Vorlage des letzten Zeugnisses.
Macht sie eine Ausbildung im Rahmen des Dualen Systems, entsprechend. Zudem verlangst Du in diesem Fall eine Vorlage der Verdienstbescheinigungen, da dieser Verdienst - abzüglich einer Pauschale von (glaube ich) 90 EUR - vollständig KU-mindernd ist.
Gleichzeitig suchst Du Dir einen Anwalt und evt. auch Unterstützung bei einer Väterselbsthilfegruppe; die können Dir vor Ort den einen oder anderen guten Tip geben.
Eine Überlegung ist es vielleicht wert, der Tochter eine bestimmte Summe, die Du für angemessen hältst, freiwillig zu zahlen, sofern Du der Meinung bist, daß sie tatsächlich KU-berechtigt ist.
Es gibt aber noch etwas: Grundsätzlich besteht oft die Möglichkeit, daß das Kind BAFÖG bekommt. Es ist dazu verpflichtet, diese staatliche Leistung vorrangig in Anspruch zu nehmen! Ich würde von dem Kind verlangen, daß es einen ordnungsgemäßen Antrag stellt. In diesem Zusammenhang mußt Du sowieso Dein Einkommen offenlegen. Falls Du hier Tips brauchst, wende Dich nochmal per PN an mich.
Simon II