Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ?
#2
Moin,

(15-09-2016, 14:53)ArJa schrieb: Muss ein geänderter Aufenthalt gerichtlich festgestellt werden ?
Nein, nur wenn er bei gemeinsamen ABR strittig ist.
Weil das vermutlich so sein wird, musst Du leider einen gerichtlichen Antrag auf das ABR stellen müssen.
Ein selbstbewusst und überzeugend vorgetragener Kindeswille ist dafür Voraussetzung.
Zuvor/parallel allerdings musst Du Deine Wohnsituation ändern - sonst wird das eh nix.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ? - von Pistachio 00 - 15-09-2016, 16:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. Grant79 13 2.361 21-06-2024, 13:38
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
  Fallstricke der kurz bevorstehenden Flucht 3.0 IPAD3000 83 33.015 15-12-2020, 15:30
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch Don Pedro 32 13.621 26-09-2019, 09:31
Letzter Beitrag: p__
  Dem Kind 600 km hinterher ziehen??? 24h/m 17 12.425 27-05-2017, 18:01
Letzter Beitrag: Umgangsvereitelung_wasnun

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste