15-09-2016, 16:14
Moin,
Weil das vermutlich so sein wird, musst Du leider einen gerichtlichen Antrag auf das ABR stellen müssen.
Ein selbstbewusst und überzeugend vorgetragener Kindeswille ist dafür Voraussetzung.
Zuvor/parallel allerdings musst Du Deine Wohnsituation ändern - sonst wird das eh nix.
(15-09-2016, 14:53)ArJa schrieb: Muss ein geänderter Aufenthalt gerichtlich festgestellt werden ?Nein, nur wenn er bei gemeinsamen ABR strittig ist.
Weil das vermutlich so sein wird, musst Du leider einen gerichtlichen Antrag auf das ABR stellen müssen.
Ein selbstbewusst und überzeugend vorgetragener Kindeswille ist dafür Voraussetzung.
Zuvor/parallel allerdings musst Du Deine Wohnsituation ändern - sonst wird das eh nix.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel