19-09-2016, 22:47
Ein p-Konto hat oft höhere Gebühren. Solltest du eine klassische Kreditkarte haben, ist es damit auch zu Ende. Ausserdem sind die Angaben zur Einrichtung, Löschung oder Widerrufung eines P-Kontos vom Kreditinstitut den Auskunfteien, wie z. B. der SCHUFA, zu melden. Das p-Konto kann damit auch ganz woanders Wellen schlagen. Solange nichts gepfändet wird, bleibt dein Geld auf dem p-Konto auch in voller Höhe deins. Wird gepfändet, dann nur noch in maximaler Höhe des Pfändungsfreibetrages. Auch bei einem Monatswechsel.
Verfahrenskostenhilfeanträge stellt man beim Amtsgericht. Natürlich gibts es auch Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren. Was meinst du mit "prophylaktisch"? Ein VKH-Antrag muss selbstverständlich vom Grund begleitet sein, warum du VKH haben willst. Der wird geprüft, ob deine Klage nicht mutwillig ist. Oder hast du ernsthaft geglaubst, du kannst einen VKH Antrag einfach mal so ohne Begründung stellen, könnte ja sein dasss du mal VKH brauchst?
Umgangsregelung: Aufforderung an die Ex, Jugendamtsvermittlung, Klage. Kosten: Häufig trägt jeder seine eigenen Kosten. Das verfügt der Richter. Kannst du dir das nicht leisten, VKH beantragen.
Bei Umgang und Scheidung läufts wie erwartet. Deshalb steht zum Thema Umgang auch in der faq, so früh wie möglich eine feste Regelung anzustreben, solange noch ein Rest Gemeinsamkeiten und Kommunikation da ist, auch wenn es übertrieben erscheint. Meistens versäumen das die Väter und nehmen es nicht wichtig, weil es ja erstmal läuft. Ist wohl so einer der 1000 typischen Fehler von Vätern....
Verfahrenskostenhilfeanträge stellt man beim Amtsgericht. Natürlich gibts es auch Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren. Was meinst du mit "prophylaktisch"? Ein VKH-Antrag muss selbstverständlich vom Grund begleitet sein, warum du VKH haben willst. Der wird geprüft, ob deine Klage nicht mutwillig ist. Oder hast du ernsthaft geglaubst, du kannst einen VKH Antrag einfach mal so ohne Begründung stellen, könnte ja sein dasss du mal VKH brauchst?
Umgangsregelung: Aufforderung an die Ex, Jugendamtsvermittlung, Klage. Kosten: Häufig trägt jeder seine eigenen Kosten. Das verfügt der Richter. Kannst du dir das nicht leisten, VKH beantragen.
Bei Umgang und Scheidung läufts wie erwartet. Deshalb steht zum Thema Umgang auch in der faq, so früh wie möglich eine feste Regelung anzustreben, solange noch ein Rest Gemeinsamkeiten und Kommunikation da ist, auch wenn es übertrieben erscheint. Meistens versäumen das die Väter und nehmen es nicht wichtig, weil es ja erstmal läuft. Ist wohl so einer der 1000 typischen Fehler von Vätern....