19-09-2016, 23:04
(19-09-2016, 22:47)p__ schrieb: Das p-Konto kann damit auch ganz woanders Wellen schlagen.OK, dann erst mal nicht. Scheint ja schnell zu gehen. Wird eine Pfändung angekündigt? Sowohl seitens JA als auch Bank?
(19-09-2016, 22:47)p__ schrieb: Oder hast du ernsthaft geglaubst, du kannst einen VKH Antrag einfach mal so ohne Begründung stellen, könnte ja sein dasss du mal VKH brauchst?Ja, sorry. Ich meine, was mache ich, wenn ich mir einen Prozess nicht leisten kann und es von der VKH abhängt? M
(19-09-2016, 22:47)p__ schrieb: Umgangsregelung: Aufforderung an die Ex, Jugendamtsvermittlung, Klage. Kosten: Häufig trägt jeder seine eigenen Kosten. Das verfügt der Richter. Kannst du dir das nicht leisten, VKH beantragen.Ja, stimmt. Und es ging Knall auf Fall. Von eher großen Zugeständnissen in den Verhandlungen (schon auf Papier gebracht, unterschriftsfertig) auf 0,0.
...Ist wohl so einer der 1000 typischen Fehler von Vätern....
Noch ne naive Frage: JA schreibt, sie setzen mich schon vorsorglich in Verzug. Ich hab die FAQ schon gelesen und mir ist klar, dass der Umgang mit Beistandsschaft kein Spass wird. Aber ist das rechtens (vermutlich eine sinnlose Frage). Ausserdem befürchte ich, dass die Berechnung JA sehr zu meinen Ungunsten ausfällt. Z.B. hinsichtlich Krankengeld, als auch hinsichtlich einer leerstehenden Immobilie, die noch zu Ehezeiten angeschafft wurde.
Provokative Frage: kann ich die endgültige Berechnung verzögern? Indem ich z.B. neue Punkte zur Prüfung nach Fristsetzung einreiche oder auf eine andere Art und Weise? Z.B. steht gerade mit Krankenversicherung und Rentenversicherung eine Reha im Raum (noch nichts entschieden, noch nicht beantragt) und eine med. Begutachtung im November?
Meine Erfahrung mit Anwälte ist, dass sie bei einer (bezahlten) Beratung große Worte tönen und wenn es konkret wird sich winden wie ein Regenwurm in der Sonne.
Danke _p.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!