19-09-2016, 23:20
Natürlich kommt die Pfändung ohne Ankündigung, damit du dein Geld nicht in Sicherheit bringst. Es wird ein PfÜB erlassen, den der Drittschuldner bekommt, bei einem Bankkonto als Ziel ist das logischerweise die Bank. Anschliessend bekommst du den PfÜB zugestellt. Das Geld wird aber nicht sofort abgeführt, du hast noch Zeit für die Umwandlung in ein p-Konto.
Manche Gerichtsbezirke in Deutschland sind so kaputt, dass dort kaum mehr gepfändet werden kann, Gerichtsvollzieher überlastet, PfÜB in einer langen Warteschalnge. Ich kenne Justizangestellte, aus der Innenansicht ist die Justiz ganz tief unten.
VKH beantragen, was sonst?
Das hängt stark von Lust und Laune der Beistände ab. Manche klagen früh bei unvollständigen Unterlagen, andere fragen nochmal nach und ermöglichen damit eine Verzögerungstaktik. Das sind aber immer nur Wochen, keine Monate, die du maximal verzögern kannst.
Warte mal ab, was sie ausrechnen. Wenn es sowieso schon wegen des Hauses auf den finanziellen Crash rausläuft, kanns dir egal sein.
Manche Gerichtsbezirke in Deutschland sind so kaputt, dass dort kaum mehr gepfändet werden kann, Gerichtsvollzieher überlastet, PfÜB in einer langen Warteschalnge. Ich kenne Justizangestellte, aus der Innenansicht ist die Justiz ganz tief unten.
(19-09-2016, 23:04)tomtom schrieb: was mache ich, wenn ich mir einen Prozess nicht leisten kann und es von der VKH abhängt?
VKH beantragen, was sonst?
Zitat:kann ich die endgültige Berechnung verzögern?
Das hängt stark von Lust und Laune der Beistände ab. Manche klagen früh bei unvollständigen Unterlagen, andere fragen nochmal nach und ermöglichen damit eine Verzögerungstaktik. Das sind aber immer nur Wochen, keine Monate, die du maximal verzögern kannst.
Warte mal ab, was sie ausrechnen. Wenn es sowieso schon wegen des Hauses auf den finanziellen Crash rausläuft, kanns dir egal sein.