20-09-2016, 11:10
Zitat:sobald Klage JA im Raum steht
Aufgrund irgendwelcher Klagedrohungen kriegt man keinen Anwalt bezahlt. Und Gerichtskosten auch nicht, denn es gibt ja kein Gerichtsverfahren. Man muss auch nicht anhalten, weil eine grüne Ampel auf Rot springen könnte. Angehalten wird, wenn sie tatsächlich auf Rot steht. Gefahren wird, wenn sie auf Grün steht. Verfahrenskostenhilfe wird beantragt, wenn man sie tatsächlich braucht. Weil man verklagt wurde oder selbst klagen muss. Wirst du im Unterhaltsrecht verklagt, brauchst du einen Anwalt. Dann kann auch der Anwalt der VKH-Antrag für dich stellen. Erwarte aber keinerlei Engagegement, den Anwalts-BMW und den Tiefgaragenplatz bezahlt der Anwalt nicht mit Verfahrenkostenhilfeverfahren. Dafür bekommt er deutlich weniger Geld wie mit Standardhonoraren.
Dafür dass du seit neun Monaten getrennt bist hast du einen enormen Informationsrückstand. Du musst schneller sein, viel viel schneller. Nicht in der späten, sondern in der ganz frühen Phase zerrinnt einem alles unter den Händen, so wie jetzt der Umgang. Die frühe Phase ist leider schon vorbei.
Das Formular zur VKH samt Hinweisen gibts natürlich auch vielfach online: http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publik...cationFile - lies das Hinweisblatt.
Bei der Titulierung gilt der eiserne Grundsatz: Alle Risiken trägt der Unterhaltsverpflichtete. Und so wurde in den vergangenen 20 Jahren erst eine Titulierungspflicht von den Gerichten eingeführt, dann eine Pflicht zu dynamischen Titeln, dann eine Pflicht zu unbeschränkten Titeln. Im Grunde könnte auch gleich das verlogene Feigenblatt eines Restrechts abgeschafft werden und immer sofort alles gepfändet werden. Vollstreckbar ist es schon längst. Wenn du Glück hast und gute Gründe anführen kannst, wieso ein Titel auf kürzere Zeiträume beschränkt werden sollte, führe das an, vielleicht klappt es ja. Reine Ungewissheit über die Zukunft ist kein solcher Grund. Vermutliche Krankheiten in der Zukunft auch nicht. Jeder normale Mensch hat das. Das Risiko von Arbeitslosigkeit oder Krankheit ist eben eines der Risiken, die allein der Pflichtige trägt. Es interessiert schlicht und ergreifend keine Sau, wie Unterhalt erwirtschaftet wird, ob du dabei draufgehst, ob dein Elternhaus versteigert wird, ob du Ravioli aus der Dose frisst. Du bist "Pflichtiger" geworden, ein Feld das abgeerntet wird und kein Mensch mehr.
Wenn der Hausverkauf Gewinn macht, ist der natürlich für den Kindesunterhalt weg. Sieh zu, dass du in eine bezahlbare Wohnung kommst, überlege dir ob es eine teure Region sein muss. Du kannst nicht ewig vor den Kindern antechambrieren, sondern musst deine eigenen essentiellen Bedürfnisse wahrnehmen.