21-09-2016, 11:17
(21-09-2016, 11:00)Besolder schrieb: die Mutter nur halbe Tage arbeiten geht und seit der Trennung keine anstalten macht diesen Zustand zu ändern und somit ja nicht ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen würde weil sie nur ein sehr geringes einkommen erzielt.
Ja, das ist ein typischer Punkt. Nirgendwo sonst im Unterhaltsrecht werden Pflichtige mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit so milde behandelt wie Mütter von eben volljährig gewordenen privilegierten Kindern. Du kannst das nicht ändern, also würde ich gleich von vornherein auf solche Gefechte verzichten. Achte aber wenigstens darauf, dass du dir das Kindergeld direkt überweisen lässt. Wie es in der faq steht und du sicher gelesen hast, erhält das ab Volljährigkeit der Elternteil, der mehr Unterhalt zahlt.
Zitat:Kann man den Anwalt übergehen, wenn mir das Kind sagt sie wolle es so regeln???
Übergehen nicht, die Vertretungsvollmacht ist erteilt, aber das Kind kann selbstverständlich den Anwalt anweisen, einen bestimmten Betrag von dir zu akzeptieren. So lange das nicht zu Veränderungen bei der Haftungsquote führt, also zu Lasten der Mutter geht und keine Sozialleistungen gezahlt werden, geht das. Hirnrissig ist es trotzdem. Man bezahlt keinen Anwalt für sowas. Dann einigt man sich ohne Anwalt und damit ohne seine Honorarforderungen. So langsam muss das Kind sich ein wenig emanzipieren und nicht mehr alle Anweisungen befolgen, die ihm schaden.