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Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision
#26
(21-09-2016, 13:36)Simon ii schrieb: Das Ganze kann sich ziemlich lange hinziehen und macht der KM eine Menge Ärger!

Wenn das Kind 18 ist und privilegiert (es wird also wohl noch ins Gymnasium gehen), dann ist es das höchstens noch bis nächstes Jahr. Dann ist es vorbei mit der Privilegierung und es gilt deshalb keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr. Das Ganze ist also so oder so bald kein Thema mehr.

Kosten tuts auch kräftig. Ein Verfahren bedeutet auch: Eigener Anwalt. Da sind gleich mal hohe drei- oder niedrige vierstellige Rechnungen fällig. Geld, von dem keiner in der Familien einen Euro sieht, geht nur für die Juristen drauf.
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RE: Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision - von p__ - 21-09-2016, 14:23

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