(21-09-2016, 14:23)p__ schrieb: Wenn das Kind 18 ist und privilegiert (es wird also wohl noch ins Gymnasium gehen), dann ist es das höchstens noch bis nächstes Jahr. Dann ist es vorbei mit der Privilegierung und es gilt deshalb keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr. Das Ganze ist also so oder so bald kein Thema mehr.
Die KM muß trotzdem ihren Teil zum KU beitragen.
(21-09-2016, 14:23)p__ schrieb: Kosten tuts auch kräftig. Ein Verfahren bedeutet auch: Eigener Anwalt. Da sind gleich mal hohe drei- oder niedrige vierstellige Rechnungen fällig. Geld, von dem keiner in der Familien einen Euro sieht, geht nur für die Juristen drauf.
Das Verfahren wird sowieso kommen (wollen wir wetten?), weil die KM bzw. der Anwalt mit großer Wahrscheinlichkeit absurd hohe Forderungen stellen wird.
Zudem - ich habe es schon einmal erwähnt - muß das Kind einen BAFÖG-Antrag stellen, da es möglicherweise Anrecht auf BAFÖG hat. Dieses BAFÖG ist vorrangig zur Deckung des KUs einzusetzen und mindert somit den durch die Eltern zu zahlenden KU.
Das Ganze hat auch einen erzieherischen Wert: Es muß dem Kind klar gemacht werden, daß seine Handlungen Folgen haben, die auch für es selbst unangenehm sein können. Sonst wird es sich auch bei späteren Auseinandersetzungen (die mit Sicherheit kommen werden) auf "ich wollte ja eigentlich nicht, aber die KM (der Freund, der Staat, wer auch immer) haben mich dazu gezwungen".
Simon II
Nachtrag: Natürlich ist das MEINE Meinung und ich handle ganz konsequent so, wie ich es oben beschrieben habe. Selbstverständlich kann Mann das jedoch auch anders sehen.