(21-09-2016, 18:37)kay schrieb: Jetzt gebe ich auch mal MEINE Meinung dazu ab. Meiner Meinung nach sollte manN bei seiner eigenen Tochter zu der man ein gutes Verhaeltnis hat, grosszuegig sein solange manN sich das finanziell leisten kann und sie nicht nur faul aufm Sofa sitzt. Voellig unabhaengig davon was nun die Exe macht oder auch nicht.
Zustimmung, deswegen habe ich ja auch geschrieben, daß er ihr das zahlen soll, was er für angemessen hält.
(21-09-2016, 18:37)kay schrieb: Was den nun eingeschalteten Rechtsverdreher betrifft: Dem wuerde ich einen Dreizeiler schicken, dass eine Einigung mit der Tochter zustande gekommen ist
Was den RA nicht interessieren wird, da die offizielle Beauftragung durch die Tochter vorliegt.
Allerdings kann man es trotzdem versuchen; vielleicht hat er Glück und der gegnerische Anwalt gehört zu der anständigen und vernünftigen Sorte, der erkennt, was hier gespielt wird, und der Tochter eine Einstellung des Verfahrens und somit eine vorgerichtliche Einigung empfiehlt.
Worauf ich aber wenig Hoffnung habe.
(21-09-2016, 18:37)kay schrieb: und ansonsten ignorieren. Wg. Unterhalt fuer das andere minderjaehrige Kind, bleibt er aber wohl im Spiel und was das 2. Kind betrifft, wuerde ich die Auskuenfte zu denen manN verpflichtet ist auch geben.
Nur unter Einschaltung eines eigenen Anwalts!
Begründung: Siehe meine bisherigen Posts zu dem Thema.
Simon II