22-09-2016, 08:29
Hier noch einmal konkrete Nachfragen.
Ist es richtig und rechtens, dass ein und der selbe Anwalt den Unterhaltsanspruch meiner Tochter gegenüber mir und der Mutter vertritt und gleichzeitig den Unterhaltsanspruch des jüngeren Kindes prüft???
Kommt es da nicht automatisch zu Interressenskollisionen?
Für die Unterhaltsberechnung an das volljährige Kind, ist da das aktuelle Einkommen oder das Einkommen gemittelt der letzten 12 Monate maßgebend? Das macht bei mir durch Veränderungen einen Unterschied.
Zur Sache habe ich dem Anwalt nun geschrieben das er noch auf die Unterlagen warten muss, da ich mich im Urlaub und mitten im Umzug befinde (ist wirklich so) und die Unterlagen nachreiche. Habe ihn aufgefordert mir die Bankverbindung des Kindes zu übermitteln und das ich ab Oktober dann Unterhalt auf das Kindeskonto überweise.
Zu dem Sachverhalt mit dem jüngeren Kind habe ich gar nichts geschrieben weil mir die Tatsache ob es der gleiche Anwalt regeln darf noch nicht klar ist und sowieso keinerlei Vollmacht der Mutter hierzu vorgelegt wurde. Der Unterhalt läuft ja auch reibungslos meinem Einkommen entsprechend.
Ist es richtig und rechtens, dass ein und der selbe Anwalt den Unterhaltsanspruch meiner Tochter gegenüber mir und der Mutter vertritt und gleichzeitig den Unterhaltsanspruch des jüngeren Kindes prüft???
Kommt es da nicht automatisch zu Interressenskollisionen?
Für die Unterhaltsberechnung an das volljährige Kind, ist da das aktuelle Einkommen oder das Einkommen gemittelt der letzten 12 Monate maßgebend? Das macht bei mir durch Veränderungen einen Unterschied.
Zur Sache habe ich dem Anwalt nun geschrieben das er noch auf die Unterlagen warten muss, da ich mich im Urlaub und mitten im Umzug befinde (ist wirklich so) und die Unterlagen nachreiche. Habe ihn aufgefordert mir die Bankverbindung des Kindes zu übermitteln und das ich ab Oktober dann Unterhalt auf das Kindeskonto überweise.
Zu dem Sachverhalt mit dem jüngeren Kind habe ich gar nichts geschrieben weil mir die Tatsache ob es der gleiche Anwalt regeln darf noch nicht klar ist und sowieso keinerlei Vollmacht der Mutter hierzu vorgelegt wurde. Der Unterhalt läuft ja auch reibungslos meinem Einkommen entsprechend.