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Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision
#31
Interessenkollision: Schon in Beitrag 3 beantwortet.
Einkommen: In der Regel bei Arbeitnehmern die Summe der Einkünfte der letzten 12 Monate. Davon kann aber abgewichen werden, wenn es einen Grund gibt. Du kannst dir ja denken, dass das vor allem dann passiert, wenn es den daraus resultierenden Unterhalt erhöht - Unterhaltsmaximierungsprinzip.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision - von p__ - 22-09-2016, 08:33

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