22-09-2016, 10:49
(22-09-2016, 10:01)Besolder schrieb: Ja, schon kann ich sie fragen, aber der Rechtsanwalt sitzt ja jetzt irgendwie mit im Boot.
Ich bin der Meinung, dass ich ihn nicht einfach umgehen kann, wie es mir hier empfohlen wurde.
Und so ist er im Bilde das nun der Unterhalt erst einmal fließt.
Solange Du nichts überweist, fließt kein KU.
Und in meinen Augen ist es ziemlich dumm, sich vom gegnerischen RA abhängig zu machen (sorry für die harten Worte!).
(22-09-2016, 10:01)Besolder schrieb: Liegen dann alle Unterlagen vor und der Unterhalt kann von mir berechnet werden, bekommt er von mir eine Mitteilung was ich zahle und fertig.
Und Du glaubst ernsthaft, daß ihn das interessiert?
(22-09-2016, 10:01)Besolder schrieb: Das gleiche werde ich mit meiner Tochter besprechen, ihr es nachvollziehbar erklären warum und wie viel ich zahlen werde und ich werde hierbei im Sinne des Kindes nicht geizig sein.
Laß Dir von ihr die Kontonummer geben und fang an, ihr den Deiner Meinung nach angemessenen KU zu überweisen.
Unabhängig vom Anwalt!
(22-09-2016, 10:01)Besolder schrieb: Danach liegt es nicht mehr in meiner Hand ob sie es akzeptiert oder ob sie sich von wem auch immer belabern lässt für vielleicht 50 Euro mehr oder weniger zu klagen.
Da bin ich gespannt, wie sie sich entscheidet.
Simon II