(22-09-2016, 11:30)Besolder schrieb: Was wäre denn ein angemessener Unterhalt aus meiner Sicht, ohne zu wissen was Mama verdient???
Wie kann man das berechnen ohne die Daten der Mutter zu kennen.
Und Du willst Dich mit soviel Unkenntnis schutzlos dem gegnerischen RA ausliefern?
(22-09-2016, 11:30)Besolder schrieb: Ich habe bislang 105% der dritten Altersstufe jeweils für beide Töchter gezahlt.
Wenn ich diese Stufe weiterzahle ohne zu wissen was Mama verdient, schieße ich mir da nicht selber ins Knie, weil es zu viel wäre???
Gegenfrage: Wie hattest Du Dir denn eine Einigung mit Töchterchen gedacht?
Glaubst Du ernsthaft, daß die KM freiwillig ihre Einkommensdaten herausrückt?
Sollte Töchterchen ihre KM verklagen?
Mein Vorschlag: Biete Töchterchen an, bis zum Ende des Schuljahres den aktuellen Betrag weiterzuzahlen (danach muß man weiterschauen).
Wenn sie darauf eingeht, ist gut, und der Friede zwischen Dir und Töchterchen gerettet; wenn nicht, wirst Du um eine gerichtliche Auseinandersetzung wahrscheinlich nicht herumkommen.
Anmerkung: Wenn Du tatsächlich nur 105% zahlst, könnte es sein, daß Töchterchen BAFÖG-berechtigt ist. Vielleicht nicht jetzt, aber evt. bei Beginn eines Studiums oder einer anderen nicht oder nur wenig bezahlten Ausbildung. Das solltest Du unbedingt abklären.
Informationen dazu gibt es hier:
BAföG-Rechner
Simon II