23-09-2016, 14:37
Hallo zusammen,
ich habe mich mit dem Thema Unterhalt ein wenig beschäftigt, da ich (als dummer normalsterbilicher) auf den blöden Gedanken kommen könnte, dass sich bei den Unterhaltszahlungen was ändern sollte.
Ich habe die FAQ durchgesehen, aber leider bietet der Mustertext nur eine Vorlage, wenn ein Jugendamt in frage kommt; von daher mir keine wirkliche hilfe.
Ein Jugendamt war nie bei mir in Sachen Unterhalt mit im Gespräch, da der Anwalt meiner Ex gleich alles vor das Gericht gezogen hatte.
Hier ein paar Eckdaten:
Gerichtstermin Nov. 2014 auf Unterhalt Verklagt und Dank meines (Ironisch) Fähigen Anwaltes einem Vergleich zugestimmt.
Dieser Umfasst einen dynamischen und nicht befristeten Unterhalt für zwei Kinder.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Selbstständig und Besitzer eines Hauses.
Laut Gesetz § 323 ZPO steht mir eine Abänderung zu, wenn sich "erhebliche Änderung" ergeben.
Die Änderungen, die sich seit dem Verfahren ergeben haben:
Mittlerweile seit 1,5 Jahren Angestellter bei gleichen Gehalt
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Haus ist Zwangsversteigert worden
Insolvenz ist am laufen und somit habe ich 1080,-€ plus Unterhalt für die beiden Kinder
Kinder haben seit der Trennung Kontakt abgebrochen und haben dies auch schriftlich mitgeteilt, dass SIE keinen wünschen.
Wenn der Tag der Volljährigkeit erreicht wurde, dann sind ja beide Barunterhaltspflichtig, oder?
Nun meine Frage bezüglich einer Abänderung:
Wie geht man mit dem Urteil um, wenn eines der Kinder 18 wird?
Muss man eine Änderungsklage auch dann einreichen, wenn ich ab volljährigkeit keinen Unterhalt mehr bezahle, da ich eine Verfehlung darin sehe, da kein Kontakt mehr zu den Kindern besteht und sich das auch nicht mehr ändert? Oder muss ich da dann ein anderes Verfahren starten?
Ich frage deshalb so blöd, da ich Online immer zu viel Unterhalt bezahle, gehe ich aber zu einem Anwalt, dann heißt es, dass ich da nix machen kann. Bitte nicht falsch verstehen: Die Kinder meiner Ex bekommen von mir ohne aufstand bis zur Volljährigkeit Ihren Unterhalt. Ich werde ja mal alt und einer der beiden soll dann die Kosten des Pflegeheims übernehmen "müssen".
Ich möchte mich nur schon mal vorbereiten und nicht erst später wieder im Nachhinein darum kümmern müssen.
ich habe mich mit dem Thema Unterhalt ein wenig beschäftigt, da ich (als dummer normalsterbilicher) auf den blöden Gedanken kommen könnte, dass sich bei den Unterhaltszahlungen was ändern sollte.
Ich habe die FAQ durchgesehen, aber leider bietet der Mustertext nur eine Vorlage, wenn ein Jugendamt in frage kommt; von daher mir keine wirkliche hilfe.
Ein Jugendamt war nie bei mir in Sachen Unterhalt mit im Gespräch, da der Anwalt meiner Ex gleich alles vor das Gericht gezogen hatte.
Hier ein paar Eckdaten:
Gerichtstermin Nov. 2014 auf Unterhalt Verklagt und Dank meines (Ironisch) Fähigen Anwaltes einem Vergleich zugestimmt.
Dieser Umfasst einen dynamischen und nicht befristeten Unterhalt für zwei Kinder.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Selbstständig und Besitzer eines Hauses.
Laut Gesetz § 323 ZPO steht mir eine Abänderung zu, wenn sich "erhebliche Änderung" ergeben.
Die Änderungen, die sich seit dem Verfahren ergeben haben:
Mittlerweile seit 1,5 Jahren Angestellter bei gleichen Gehalt
Andere Steuerklasse von 3 auf 1
Haus ist Zwangsversteigert worden
Insolvenz ist am laufen und somit habe ich 1080,-€ plus Unterhalt für die beiden Kinder
Kinder haben seit der Trennung Kontakt abgebrochen und haben dies auch schriftlich mitgeteilt, dass SIE keinen wünschen.
Wenn der Tag der Volljährigkeit erreicht wurde, dann sind ja beide Barunterhaltspflichtig, oder?
Nun meine Frage bezüglich einer Abänderung:
Wie geht man mit dem Urteil um, wenn eines der Kinder 18 wird?
Muss man eine Änderungsklage auch dann einreichen, wenn ich ab volljährigkeit keinen Unterhalt mehr bezahle, da ich eine Verfehlung darin sehe, da kein Kontakt mehr zu den Kindern besteht und sich das auch nicht mehr ändert? Oder muss ich da dann ein anderes Verfahren starten?
Ich frage deshalb so blöd, da ich Online immer zu viel Unterhalt bezahle, gehe ich aber zu einem Anwalt, dann heißt es, dass ich da nix machen kann. Bitte nicht falsch verstehen: Die Kinder meiner Ex bekommen von mir ohne aufstand bis zur Volljährigkeit Ihren Unterhalt. Ich werde ja mal alt und einer der beiden soll dann die Kosten des Pflegeheims übernehmen "müssen".
Ich möchte mich nur schon mal vorbereiten und nicht erst später wieder im Nachhinein darum kümmern müssen.