23-09-2016, 14:54
(23-09-2016, 14:49)p__ schrieb: Kontakt still abzulehnen ist kein Grund für eine Verwirkung des Unterhalts. Da muss mehr dazukommen.
Da kam einiges mehr. Selbst der Verfahrensbeistand meinte, warum ich überhaupt noch Unterhalt zahle, da die Angelegenheiten einer Verwirkung gleichkommen. Als harmlosestes: öffentlich Beschuldigung einer Straftat in einem Netzwerk. Ferner habe ich auch schriftlich, dass kein Kontakt gewünscht wird.