23-09-2016, 16:16
Das sollte der Anwalt können, es herrscht ja Anwaltspflicht. Du beantragst zuerst sofortige Ausseztung der Vollstreckbarkeit. Überwiesenes Geld wäre weg.
Vorwürfe der Ex , Namensänderungen sind alles Sachen zwischen Ex und dir, nicht zwischen Kind und dir. Für den Unterhalt an den Volljährigen bleibt das unbeachtlich. Es zählt nur, was der Volljährige selbst veranstaltet.
Vorwürfe der Ex , Namensänderungen sind alles Sachen zwischen Ex und dir, nicht zwischen Kind und dir. Für den Unterhalt an den Volljährigen bleibt das unbeachtlich. Es zählt nur, was der Volljährige selbst veranstaltet.