(23-09-2016, 19:46)Capablanca schrieb: Er hat Angst, dass sie mit dem Kind nach Usbekistan flüchtet.Thema Grenzsperre einrichten nachlesen:
http://kindesentzug24.com/infos-zum-kind...enzsperre/
http://kindesentzug24.com/sofortmassnahm...desentzug/
Irgend wo hatte ich auch mal den Rat gelesen dass Mann gegen über irgend einer Stelle (Bürgeramt ?) kund tun soll das man wegen drohender Kindesentführung nicht mit der Ausstellung eines Passes für sein Kind einverstanden ist (per Einwurfeinschreiben oder per Fax). Helfen tut das wohl (außer in Bayern) wohl nicht. Mann kann dadurch aber belegen das einen die Kindesentführung nicht egal war und man somit belegen kann das man nicht durch Stillschweigen zu gestimmt hat.
Zum Thema drohender Kindesentführung hatte ich mal im eigenen Fall das JA und die blauen Helfer befragt. In meinem Fall hatte ich von keinen der beiden irgend eine Hilfe oder Aktivität erfahren. Beide Stellen haben sich sogar geweigert den Fall in in irgend einer Art und Weise auf zu nehmen oder mir zu bestätigen das ich mich an sie gewandt habe. Beide Stellen meinten ich sollte nach erfolgter Kindesentführung wieder kommen.
Meiner Ansicht nach sollte man bei fehlenden Willen zur Gefahrenabwehr, das was man den Stellen mit geteilt hat noch mal schriftlich als Einwurfeinschreiben bzw. als Fax mit teilen. Dann kann man das zumindest schon mal belegen das man der Kindesentführung nicht stillschweigend zu gestimmt hat.
(23-09-2016, 19:46)Capablanca schrieb: ... das Kind hat 2 Staatsbürgerschaften...Da habe ich leider gar keine Ahnung von. Allerdings habe ich gelesen das es die zwei Staatsbürgerschaften nicht zu allen Zeiten in D gab und sich das mehrfach geändert hat. Auch soll es da zu den Zeiten in denen diese möglich waren diverse Bedingungen dafür gegeben haben.
Kurz gesagt. Es kann sein das das Kind nicht wirklich beide Staatsbürgerschaften hat. Evtl. ist das nur ein erfundenes Argument um dich zu irgend welchen Zugeständnissen zu bewegen. Die Staatsbürgerschaft des Kindes sollte sich eigentlich über eine vom Bürgeramt einholbare Meldebescheinigung ein holen lassen. Die kann er bei der Gelegenheit auch gleich versuchen als gemeinsame Meldebescheinigung (Vater + Kind) zu bekommen. Das sieht gut aus und belegt das die beiden einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben oder hatten. Das kann durchaus ein Steinchen in der Argumentation des Vaters sein. Auch kann es sicher nicht schaden das Kind über den Vater Familien zu versichern. Auch das kann ein kleines Steinchen in der Argumentation der Verbundenheit usw. sein.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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