24-09-2016, 20:14
Grüß Gott
@Bruno
Das könnte daran liegen das es sich rechtlich gar nicht um eine Entführung handelt. Aber erstmal schön mit Begriffen um sich schmeißen. Wenn ist es überhaupt ein Kindesentzug https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html
Aber auch dieser kindesentzug muss erstmal bewiesen werden. Denn wenn Sie mit dem Kind nach wer weiß wohin umzieht, entzieht sich das Kind nicht zwingend dem Vater. Sie teilt ihm einfach mit wo sie ist, und fertig. Das sie dadruch eventuell den Umgang vereitelt ist zwar klar, aber es ist immer noch keine Kindesentführung. Wenn man bei der Polizei ankommt und eine Kindesentführung anzeigen will ist dieses etwas ganz anderes.
@Bruno
Das könnte daran liegen das es sich rechtlich gar nicht um eine Entführung handelt. Aber erstmal schön mit Begriffen um sich schmeißen. Wenn ist es überhaupt ein Kindesentzug https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html
Aber auch dieser kindesentzug muss erstmal bewiesen werden. Denn wenn Sie mit dem Kind nach wer weiß wohin umzieht, entzieht sich das Kind nicht zwingend dem Vater. Sie teilt ihm einfach mit wo sie ist, und fertig. Das sie dadruch eventuell den Umgang vereitelt ist zwar klar, aber es ist immer noch keine Kindesentführung. Wenn man bei der Polizei ankommt und eine Kindesentführung anzeigen will ist dieses etwas ganz anderes.