(24-09-2016, 20:14)Micha aus Bayern schrieb: Aber auch dieser kindesentzug muss erstmal bewiesen werden.Zu den hoheitliche Aufgaben der Polizei gehört unter anderem die Gefahrenabwehr.
Quelle: Hab`ich mal in einem Lehrbuch eines Polizeilehrlings gelesen.
"Die Gefahrenabwehr darf nur der Polizei obliegen"
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/texta...ann/211232
Wenn der Staat dazu nicht in der Lage, oder nicht Willens ist läuft etwas falsch und bedarf der Korrektur.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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