25-09-2016, 11:50
So, es tut sich wohl was. Diese Woche bekam ich (nach 5 Monaten) einen Bescheid über die Bewilligung auf Verfahrenskostenhilfe.
Folgende eckpunkte sind hier aufgeführt:
Dem Antragssteller wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragsstellung bewilligt.
.... ohne Anordnung von Zahlungen.
... Rechtsvervolgung .... bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Frage: kann ich nun zu einem Anwalt gehen und wird der übernommen?
wie soll ich darauf reagieren, da der VB ja Bilder und sonstige Auskünfte abgelehnt hatte und nur "retuschierte" Zeugnisse bejate. Begründung hierbei sei der angebliche freie Meinung der Kinder bzw. Deren wünsche.
eine Kindeswohlgefärdung konnte wohl nicht nachgewisen werden, da nichts in der begründung stand.
Folgende eckpunkte sind hier aufgeführt:
Dem Antragssteller wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab Antragsstellung bewilligt.
.... ohne Anordnung von Zahlungen.
... Rechtsvervolgung .... bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Frage: kann ich nun zu einem Anwalt gehen und wird der übernommen?
wie soll ich darauf reagieren, da der VB ja Bilder und sonstige Auskünfte abgelehnt hatte und nur "retuschierte" Zeugnisse bejate. Begründung hierbei sei der angebliche freie Meinung der Kinder bzw. Deren wünsche.
eine Kindeswohlgefärdung konnte wohl nicht nachgewisen werden, da nichts in der begründung stand.