25-09-2016, 20:58
(23-09-2016, 14:50)fragender schrieb: So eine Forderung hatte ich exakt einmal. Madame schickte auch ne Mail mit.... soll ich das etwa wie alles alleine Bezahlen...???
Ich lass mir die Mail durch und schrieb dann zurück: Da Sie ja das alleinige Sorgerecht wollte und ich bei Gericht dann sagte, dass Sie es haben kann, meinte ich nur: Du bist ALLEINE Sorgeberechtigt, dann halte Dich daraun und Sorge. )
Naja, das kann man mit diesem Fall nicht so recht vergleichen. Ich habe ja das gemeinsame Sorgerrecht. Aber unterhaltsrechtlich ist das
eh' unbeachtlich ob Sorgerrecht oder nicht.
Jedenfalls wurde ich heute darauf angesprochen, als ich die Kinder vom Wocheneende zurück brachte. Wie das mit den der Anzahlung für die Klassenfahrt wäre? Ich meinte, ich weiß nicht, wie das wäre, denn ich habe das Geld nicht. Dann würde man mir das vorschießen und ich könnte es im neuen Jahr bezahlen. Da meinte ich, das ich wohl auch dann kein Geld dafür hätte.
Ich müsste doch aber die Hälfte dazu bezahlen, das wäre nicht mit dem Unterhalt abgedeckt. Steht sogar so im Gesetz. Habe ich gefragt, ob ich die Stelle im Gesetz mal sehen könnte, wo das steht. Da entgleisten dann plötzlich Gesichtszüge und ich bekam nur noch zu hören:
"Dann gehe ich morgen zum Anwalt, dann hast du übermorgen Post und dann kannst du nachlesen, wo das steht."
Dann fiel die Haustür zu. Dann freue ich mich mal auf schöne, frische Post vom Anwalt. Vielleicht können wir dieses mal ja auch mal meine
Umgangskosten berücksichtigen.
Eine Minute später erschient der Ex vor der Tür und versuchte es noch mal ganz freundschaftlich. Er meinte, ich könnte das ja vielleicht damit querfinanzieren, indem ich mit den Kindern weniger am Wochenende unternehmen würde. Das kostet ja auch alles Geld. Die Kinder würden sich auch beschweren daß Papa so viel mit ihnen unternimmt und mit Mama und ihm nicht.
Da entgleisten mir dann mal für eine Milisekunde ganz kurz etwas die Gesichtszüge.
Ob ich die Kinder stattdessen am Wochenende 3 Tage vor dem Fernseher parken solle, wollte ich von ihm wissen? Nein, so wäre das auch nicht gemeint. Wie ist es denn dann gemeint? Ich wüßte schon, wie es gemeint wäre.
Ich hörte ihm noch ein paar Minuten zu, um festzustellen, das er, selbst unterhaltspflichtig, außer ein paar Halbwahrheiten im Unterhaltsrecht, nicht viel darüber wußte. Daß er z. B. sozialrechtlich für seine Patchworkfamilie voll haftet, weiß er z. B. gar nicht.
Dann habe ich angeregt, das Gespräch zu vertagen, da ich noch einen Termin hatte und bin gegangen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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