27-09-2016, 18:34
(27-09-2016, 16:27)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: er meinte, es könne erst der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden
Zunächst mal gilt nur innerhalb des Trennungsjahres keine Pflicht, sich sein Geld selbst zu verdienen. Wer vorher nicht arbeitete, muss es im Trennungsjahr auch nicht. Die Ehe wird praktisch fortgeführt. Danach beginnen Pflichten. Das jüngste Kind ist 6, damit ist fast ein Vollzeitjob möglich. Hat sie den? Trennungsunterhalt einfach weiterzahlen sollte man auf keinen Fall.
Und selbstverständlich kann Trenungsunterhalt verwirkt werden. Wie kommt der Anwalt auf so eine Aussage?
§ 1579 BGB gilt. Trennungsunterhalt kann entfallen, wenn eine Unterhaltszahlung gegenüber dem zahlenden Ehegatten grob unbillig wäre. Dazu gehören Betrug am Ex, falsche Strafanzeigen, schwere Beleidigungen, aber auch wenn die Dame mit einem neuen Freund zusammenlebt. Oder etwas, das gegen die Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen gerichtet ist. Anschwärzen beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt zum Beispiel. Dann kann herabgesetzt, beschränkt oder beendet werden.
Deshalb ist wichtig, ihre Straftaten auch strafrechtlich zu verfolgen. Dann wird z.B. der Betrug bei der Weiterpfändung amtlich und kann für die Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs verwendet werden.
(27-09-2016, 16:27)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Scheidung wurde in 10/2015 eingereicht.
Au weia, dann ist das Trennungsjahr schon fast ein Jahr rum und er hat einfach weiterbezahlt.
(27-09-2016, 16:27)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: was sollen wir konkret tun?
Einen Anwalt finden, der seinen Job macht oder selbst aktiv werden und den jetzigen Anwalt auffordern, endlich tätig zu werden. Das muss der Vater aber auch wollen. Ein halbherziges "ich bin jetzt mal nicht mehr ganz so weich" reicht nicht. Beweise sichern, Straftatbestände anzeigen, keinen Cent zuviel bezahlen, Trennungsunterhalt juristisch angehen mit dem Ziel Null.