27-09-2016, 20:26
(27-09-2016, 18:47)karlma schrieb: An die Verwirkung gehen die Gerichte höchst ungern ran. Da bekommt man so Antworten wie: "Sie haben da was aufgeschnappt oder gelesen und meinen jetzt, Unterhalt vermeiden zu können."
Da Anwaltspflicht herrscht, darf das Gericht das dem Anwalt sagen. Und der sollte widerum in der Lage sein, die Gründe für eine Verwirkung geeignet aufzuführen. Und es erfordert einiges an Vorarbeit. Es gibt eine nacheheliche Solidarität, deren Bruch nachweisbar sein muss. Mit einer Verurteilung wegen Betrug am Vater wäre das leichter.