28-09-2016, 08:12
Soweit habe ich das verstanden, denke ich.
was mir nicht ganz klar ist, ist der genaue zeitplan:
Bsp.: kind hat am 10ten eine monats Geburtstag
A) zahle ich dann unterhalt /30 × 10 tage an ex?
B) wann kann ich kind auffordern mir schulnachweis und einkommen der KM zu schicken?
ich sehe hier das problem, dass ich ja zum 1ten jeden monats den unterhalt zahlen soll und es eingerichtlicher titel besteht. Kommt nur ein teil des unterhalts, dann vermute ich, dass etweder ex bis zum 09ten pfänden versucht oder kind ab dem 10ten.
das ich erst mal den restlichen unterhalt generell zahlen müsste ist mir klar. Ich will nur nicht an ex die 20 tage zahlen, sonst ist das geld futsch.
C) kann ich erst bei gericht die Abänderungsklage einreichen, wenn verlangte unterlagen nicht zum zeitpunkt x vorlegen?
was mir nicht ganz klar ist, ist der genaue zeitplan:
Bsp.: kind hat am 10ten eine monats Geburtstag
A) zahle ich dann unterhalt /30 × 10 tage an ex?
B) wann kann ich kind auffordern mir schulnachweis und einkommen der KM zu schicken?
ich sehe hier das problem, dass ich ja zum 1ten jeden monats den unterhalt zahlen soll und es eingerichtlicher titel besteht. Kommt nur ein teil des unterhalts, dann vermute ich, dass etweder ex bis zum 09ten pfänden versucht oder kind ab dem 10ten.
das ich erst mal den restlichen unterhalt generell zahlen müsste ist mir klar. Ich will nur nicht an ex die 20 tage zahlen, sonst ist das geld futsch.
C) kann ich erst bei gericht die Abänderungsklage einreichen, wenn verlangte unterlagen nicht zum zeitpunkt x vorlegen?