28-09-2016, 09:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-09-2016, 09:32 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
(28-09-2016, 09:22)hans2000 schrieb: Der Verfahrenspfleger könnte in seiner Stellungnahme (etwa 10 Seiten lang, er bekommt dafür 700 Euro pauschal) schreiben dass die KM ungut für die Kinder ist.
Gleichzeitig könnte er dazu schreiben, dass der KV leider aus beruflichen Gründen nur wenig freie Zeit für die Kinder hat.
Dazu könnte er versteckt formuliert vermerken, dass dem KV der Job wichtiger als die Kinder ist.
Über dich könnte er schreiben, dass du eine gute und erfolgreiche Mutter deiner eigenen Kinder bist.
Was soll das Familiengericht jetzt entscheiden ?
Du bist nicht die KM.
Am besten die Kinder weder zu KM noch zu KV.
Also Kinderheim ?
Es gibt hier keine Lösing, solange der KV nicht verfügbar ist.
@hans2000:
Der KV ist abends immer zuhause. Morgen ebenso.
Im Moment besuchen BEIDE seiner Kinder Ganztagesschulen! Seit vielen Jahren - seit dem Kindergarten schon.
Die gnädige Frau arbeitet dennoch nicht!
Inzwischen wird jedoch ein (geringes!) fiktives Einkommen angesetzt nach dem Trennungsjahr.
Der KV hat zeitlich fast dieselben Möglichkeiten wie die KM! Zudem hat er eines nämlich Bindungstoleranz. Im Gegensatz zu ihr.
Er MÖCHTE ausdrücklich, dass die Kids mit BEIDEN Eltern Kontakt haben....
Was macht das Gericht? Das Ganze ist jetzt beim OLG - und 3 Richterinnen sind involviert. Na dann... wir werden sehen wie das Chaos für uns alle weitergeht.
LG
@kay:
ICH habe es komplett verstanden! Und ich danke Euch dafür!
Wenn ich dürfte, dann würde ich so manche Verzögerungsaktion in Puncto Geld durchführen ... und das wäre der richtige Weg.
Zudem bin ich meist sehr konsequent - und das würde die KM zu spüren bekommen. Legal.
Mein Partner hat hier das letzte Wort! Und er liest mit ... das weiss ich seit gestern Abend.
LG
@ALLE:
Wünsche Euch Allen ebenfalls Alles Gute für Eure eigenen Situationen!
Und DANKE nochmals für Eure guten Ratschläge und die Unterstützung in diesem Thread.
LG