28-09-2016, 09:35
Nach dem Verfahrenspfleger kann ein Erziehungsfähigkeitsgutachten beauftrgat werden.
Das kostet euch etwa 8000 Euro und ist etwa 100 Seiten lang.
Problem hierbei ist, dass der Psychologe hierfür einige Monate Zeit braucht.
Die KM muss nichts hierfür bezahlen, da sie nicht arbeitet und VKH erhält.
Die KM muss scheinbar gar keine Gerichtskosten bezahlen, da sie nicht arbeitet und VKH bezieht.
Somit hat die KM die besseren Karten, da sie kostenlos durch alle Instanzen über Jahre hinweg klagen kann.
Das kostet euch etwa 8000 Euro und ist etwa 100 Seiten lang.
Problem hierbei ist, dass der Psychologe hierfür einige Monate Zeit braucht.
Die KM muss nichts hierfür bezahlen, da sie nicht arbeitet und VKH erhält.
Die KM muss scheinbar gar keine Gerichtskosten bezahlen, da sie nicht arbeitet und VKH bezieht.
Somit hat die KM die besseren Karten, da sie kostenlos durch alle Instanzen über Jahre hinweg klagen kann.