28-09-2016, 12:04
(28-09-2016, 11:44)p__ schrieb: Solange der Titel besteht und keine Klage unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit läuft, du auch ab dem 18. Geburtstag ein Risiko ein, dass aus dem Titel gepfändet wird, sofern du nicht weiter zahlst was im Titel steht. Wenn du eine Pfändung verschmerzen kannst, lass ihn pfänden..
Da liegt der Hund begraben. Aufgrund meiner Insolvenz, kann ich mir eine Pfändung finanziell nicht leisten.
Und da kein Bezug zwischen Ihm und mir mehr besteht, tut er dass was Muttertier befiehlt und pfändet. kann ich bei Gericht nicht ebenfalls vorsorglich ein Tag vor seinem 18ten die Aussetzung beantragen?