29-09-2016, 12:36
Wer geladen und angehört wird, entscheidet der Richter. Wenn das du zu entscheiden hättest, würde ich natürlich eine Anhörung ablehnen. Die Fakten liegen längst auf den Tisch, eine Anhörung bringt keine verfahrensrelevanten Erkenntnisse, der Richter soll entscheiden.
Wenn du schon VKH berantragt hast, dann reiche den Antrag nun ans Gericht. Nix zurückziehen.
Wenn du schon VKH berantragt hast, dann reiche den Antrag nun ans Gericht. Nix zurückziehen.