29-09-2016, 19:24
(29-09-2016, 17:32)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: ... hört nicht damit auf, noKids wegen "Pädophilie, Ansehen von Kinder- und Jugendpornografie usw." gegenüber vielen Anderen und jetzt dem OLG!!! zu beschuldigen.
Das war mir fast schon klar ...
Wenn ihr dazu detaillierte Hilfe benötigt ...
Grundsätzlich müsst ihr - um den falschen Beschuldigungen konkret entgegentreten zu können - sie zu einer Strafanzeige auffordern.
Wie reagieren denn die "zuständigen Stellen", das JA muss dazu doch etwas sagen ??
Ohne Strafanzeige wird sie immer wieder mit diffusen unbewiesenen Behauptungen den Umgang blockieren können.
Auch eine Strafanzeige gegen sie selbst wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB ist zu prüfen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel