30-09-2016, 14:31
(30-09-2016, 13:28)p__ schrieb: Du darfst nur das mit reinnehmen, das du im Verfahrenkostenhilfeantrag genannt hast.
Nun, im Verfahrenskostenhilfeantrag war der §1686 drin. Da am Anfang alles gefordert wurde und Sie dann nach Monaten erst einen Teil und dann wieder nur das was der VB vorgeschlagen hat mir zugesendet hat, habe ich alles wieder wie im ersten Antrag reingenommen. Sind die doch selber Schuld, wenn sie das ganze unnötig über Monate hinweg ziehen und dann mich noch abspeisen möchten. Mich interessiert nicht, was der VB vorschlägt. Und denn der Rechtspfleger das so übernimmt, was der VB getextet hat, dann geht es halt weiter. VKH bekomme ich dank meiner Ex, dann nutze ich das auch so wie sie aus.