30-09-2016, 14:44
(28-09-2016, 12:54)p__ schrieb: Gar nicht. Das sind die Nachteile solcher Titel. ...
OK. Das heißt im Klartext: sende ich teil des Unterhalts an KM und schicke davor einen Brief mit Nachweis, dann kann dennoch gepfändet werden. Nett, aber ist so.
Kann ich zu einem Notar oder Anwalt, da auf jeden Fall die Angelegenheit wieder bei Gericht landen wird aufgrund des Gerichtlichen Vergleichs und der Volljährigkeit und dort vorab den Restlichen Teil des Unterhaltes dort Pfändungssicher hinterlegen?
Musste ein P-Konto einrichten und liege schon lange unter der Pfändungsgrenze von 1080€. Finde aber keinen Anwalt, der bis jetzt eine Abänderungsklage auf VKH startet. Ist denen wohl zu wenig, was dabei rausspringt.