30-09-2016, 15:29
(30-09-2016, 14:49)p__ schrieb: .... Dann gehts vor Gericht.
Und das geht nur, wenn sich der Unterhalt um ~ 10 % ändert.
Tja, bekomme ich dann auch schon einen Anwalt, wenn einen Schulbescheinigung / Ausbildungsvertrag und Lohnnachweis der letzten 2 Jahre der KM NICHT vorliegen bzw. übergeben werden?
Es ist dennoch zum Kot.... dass solche Zeitpunkte solchen Leuten wie Richtern und Anwälten bekannt sein MÜSSEN und diese dennoch sich nur auf das hier und jetzt konzentrieren und dies weder berücksichtigen noch ansprechen.