30-09-2016, 17:55
Mir ist nicht klar, wieso es sich immer bei dir Beitrag für Beitrag um den Anwalt kreist. Mach dir mal den grundlegenden Mechanismus klar. Einen Anwalt kannst du immer beauftragen, wenn du das Geld dafür auf den Tisch legst. Du kannst ihn beauftragen für Briefe an die Ex, für Gerichtsanträge, für Akteneinsicht, für jeden Mist. Zahle ihn und er machts (hoffentlich richtig). Auf eigene Kosten geht einfach alles.
Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, sagt der Staat (vereinfacht): Du bekommst einen Anwalt von uns bezahlt, weil du so arm bist. Aber wir zahlen dir keinen Anwalt nur fürs Briefe schreiben oder so einen Kleinkram. Nur, wenn es wirklich notwendig ist, nur wenn du den Anwalt brauchst um vor Gericht zu gehen und nur, wenn dein Anliegen ans Gericht auch Chancen auf Erfolg hat. Briefe mit Forderungen an die Ex kannst du selber schreiben, dafür brauchst du keinen Anwalt. Der Gesetzgeber geht einfach davon aus, dass du selbst in der Lage bist, deine Ex mal zu fragen, ob sie den Unterhaltstitel herabsetzt / das Zeugnis schickt / eine Umgangsregelung akzeptiert etc. Das sind alles Dinge, die du auch tun musst, bevor du überhaupt vor Gericht gehen kannst. Erst wenn sich die Ex weigert und du dich mangels Alternativen gezwungen siehst, vor Gericht zu gehen, dann kann es sein dass du dafür auch einen Anwalt bezahlt bekommst.
Nun gibt es Verfahren, die haben eine Anwaltspflicht. Dazu zählt z.B. das Unterhaltsrecht. Dafür kriegst du auch immer einen Anwalt bezahlt, wenn dein Gerichtsantrag Erfolgsaussichten hat. Dann gibt es andere Verfahren, zum Beispiel Umgang oder Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Dafür gibt es keine Anwaltspflicht. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese Verfahren nicht so kompliziert sind, dass es automatisch einen Anwalt braucht. Du kannst aber trotzdem die Beiordnung eines Anwalts beantragen. Das musst du dann begründen. Weil der Fall Besonderheiten hat, komplex ist, du geistig behindert bist oder was auch immer...
Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, sagt der Staat (vereinfacht): Du bekommst einen Anwalt von uns bezahlt, weil du so arm bist. Aber wir zahlen dir keinen Anwalt nur fürs Briefe schreiben oder so einen Kleinkram. Nur, wenn es wirklich notwendig ist, nur wenn du den Anwalt brauchst um vor Gericht zu gehen und nur, wenn dein Anliegen ans Gericht auch Chancen auf Erfolg hat. Briefe mit Forderungen an die Ex kannst du selber schreiben, dafür brauchst du keinen Anwalt. Der Gesetzgeber geht einfach davon aus, dass du selbst in der Lage bist, deine Ex mal zu fragen, ob sie den Unterhaltstitel herabsetzt / das Zeugnis schickt / eine Umgangsregelung akzeptiert etc. Das sind alles Dinge, die du auch tun musst, bevor du überhaupt vor Gericht gehen kannst. Erst wenn sich die Ex weigert und du dich mangels Alternativen gezwungen siehst, vor Gericht zu gehen, dann kann es sein dass du dafür auch einen Anwalt bezahlt bekommst.
Nun gibt es Verfahren, die haben eine Anwaltspflicht. Dazu zählt z.B. das Unterhaltsrecht. Dafür kriegst du auch immer einen Anwalt bezahlt, wenn dein Gerichtsantrag Erfolgsaussichten hat. Dann gibt es andere Verfahren, zum Beispiel Umgang oder Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Dafür gibt es keine Anwaltspflicht. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese Verfahren nicht so kompliziert sind, dass es automatisch einen Anwalt braucht. Du kannst aber trotzdem die Beiordnung eines Anwalts beantragen. Das musst du dann begründen. Weil der Fall Besonderheiten hat, komplex ist, du geistig behindert bist oder was auch immer...