30-09-2016, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-09-2016, 18:12 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
[attachment=1194]@kay: ja, so sehen wir das inzwischen auch.
Übrigens hat auch das OLG die Beschwerde der KM gegen das verhängte Ordnungsgeld (900€!) wegen Umgangsvereitelung abgelehnt!!
Sie trägt die Kosten beider Verfahren. Sowohl beim Familiengericht als auch beim OLG.
Übrigens hat auch das OLG die Beschwerde der KM gegen das verhängte Ordnungsgeld (900€!) wegen Umgangsvereitelung abgelehnt!!
Sie trägt die Kosten beider Verfahren. Sowohl beim Familiengericht als auch beim OLG.