04-10-2016, 13:07
Viel zu viele Spekulationen. Was genau jetzt am OLG eigentlich verhandelt wird, ist nicht klar. Dass die Kinder erneut angehört werden, gibts nicht oft.
Welche Verfügung zum Umgang eigentlich momentan Bestand hat, ist auch nicht klar. Womöglich eben nur Ordnungsgeld gemäss § 89 FamFG und keine Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäss § 90 FamFG. Auch die Festsetzung dieser Mittel reicht nicht, um sie anzuwenden. Vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln oder unmittelbarem Zwang muss eine Anhörung des Verpflichteten stattfinden. Vielleicht läuft auch gerade ein Verfahren gegen eine frühere Entscheidung zum Umgangsrecht.
Welche Verfügung zum Umgang eigentlich momentan Bestand hat, ist auch nicht klar. Womöglich eben nur Ordnungsgeld gemäss § 89 FamFG und keine Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäss § 90 FamFG. Auch die Festsetzung dieser Mittel reicht nicht, um sie anzuwenden. Vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln oder unmittelbarem Zwang muss eine Anhörung des Verpflichteten stattfinden. Vielleicht läuft auch gerade ein Verfahren gegen eine frühere Entscheidung zum Umgangsrecht.