06-10-2016, 09:34
(06-10-2016, 09:21)p__ schrieb: Und nochmal: Das Geld bekommt das Kind, nicht du - du bist nur der Vertreter des Kindes. Das Kind bekommt das auch nicht unabhängig davon, ob es das benötigt oder nicht. Angenommen, das Kind hat Geld (z.B. Erbe verstobener Verwandter oder Schenkung von der reichen Oma), dann kriegt es auch keinen Unterhalt.
Auch du bist da nicht aussen vor. Wenn du deutlich mehr wie der Vater verdienst, wirst du auch barunterhaltspflichtig und musst selber Unterhalt zahlen. Obwohl du das Kind in Obhut hast. Irgendwann wiegt die Einkommensungleichheit schwerer.
Grundsätzlich ist jeglicher Unterhalt erst einmal Sache der Eltern. Die dürfen das regeln, wie sie wollen. Du und der Vater. Sie dürfen nur nicht sagen: Wir geben dem Kind nichts, dafür kann das Kind Sozialgeld beantragen. Das wäre eine Vereinbarung, die zu Lasten Dritter geht, die dürft ihr nicht treffen. Du darfst ja auch nicht mit deinem Freund vereinbaren, dass die Wohnungsmiete ab jetzt der Nachbar zahlt.
Ihr müsst euch also ganz freiwillig selbst einigen, was Unterhalt fürs Kind incl. eventueller Mehrbedarf angeht. So ist es auch am Besten, dann alles Andere kostet Geld und verursacht Streit. Erst wenn euch das nicht gelingt kommt Zwang, Staat und Gericht ins Spiel. Die halten sich für gewöhnlich an Richtlinien wie die Unterhaltsleitlinien. Da steht dann drin, was alles als Mehrbedarf gilt. Ein Kindersitz fürs Auto ist es nicht, bestimmte Bereiche und Situationen bei Betreuungskosten sind es.
Lieben Dank für die ausführliche Antwort. :-)
Also in unserem konkreten Fall ist es so, dass der Vater (zu dem ich ansonsten keinen Kontakt habe) etwas Mehrbedarf überweist. Nun hat er angekündigt, dass er dieses nicht mehr tut, sobald unser Sohn 3 Jahre ist und ich dann wieder arbeiten gehe.
Ich denke, dass ich dann mehr verdienen werden als er.
Ich möchte die Zahlungen auch nicht übers Amt erfolgen lassen, sondern möchte nur wissen, ob er die Zahlungen einfach so einstellen kann oder ob mir rechtlich ein Mehrbedarf von ihm zusteht. :-)