(07-10-2016, 21:30)L3NNOX schrieb: ... Krankenkasse ...Als Patient hat man ein Recht auf Einsicht in die Patientenakten.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html
Quelle: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnos...57995.html
Dieses Recht nimmst für dein Kind in Anspruch. Zu dem Zweck setzt du ein Schreiben auf in dem du um Einsicht in die Patientenakte deines Kindes entsprechend BGB, § 630g bittest. Das Schreiben sendet du an die Krankenkasse bei dem dein Kind versichert ist. Und bittest diese dir die Adresse des Arztes zum Zwecke der Wahrnehmung der Rechte deines Kindes nach obigen Paragraphen mit zu teilen.
Wenn sie dir die Adresse des Arztes nicht mit teilen, bittest du die Krankenkasse, in deinem darauf folgenden Schreiben, einen entsprechenden Brief (von dir) an den behandelnden Arzt weiter zu leiten. Auf diesem Weg wirst du sicherlich nebenbei auch die Kontaktdaten des Arztes erfahren.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A