(08-10-2016, 02:55)Bruno schrieb: Als Patient hat man ein Recht auf Einsicht in die Patientenakten.Wenn dir der Einblick in die Krankenakten nicht gewährt wird, kann es durchaus hilfreich sein sich mit einer Bitte um Hilfe, an den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes zu wenden.
Quelle: https://www.datenschutz.hessen.de/_old_c...3/k5p4.htm
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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