08-10-2016, 08:17
(08-10-2016, 02:55)Bruno schrieb: ... Zu dem Zweck setzt du ein Schreiben auf in dem du um Einsicht in die Patientenakte deines Kindes entsprechend BGB, § 630g bittest.
Das klingt schonmal gut, geht das sofort, oder erst gegen Ende des Quartals?
Hat das bei jemanden schonmal geklappt?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt