09-10-2016, 11:53
(09-10-2016, 11:39)biwa schrieb: Natürlich war ich bei einer Anwältin....ohne geht es ja nicht...
Die Scheidung geht nicht ohne, aber freistehende Verfahren um Umgang haben keine Anwaltspflicht.
Diskussionen mit der Next würde ich nicht führen. Du und der Vater seid die Eltern, nicht sie. Wenn dich der Vater nicht ansehen kann, soll er es lassen und es mit der Schriftform halten.
Ohne Begründung hätte ein Antrag auf Streichung des lange eingespielten Donnerstages keine Chance. Auch das Kind würde dazu gehört werden. Ich würde den Anwaltsbrief mit Gegenvorschlägen beantworten und abwarten, ob wirklich geklagt wird.