09-10-2016, 19:01
(07-10-2016, 21:12)CheGuevara schrieb: Die Krankenkasse müsste auch Auskunft geben können, wenn das Quartal vorbei ist.
Vorsicht! Mitarbeiter der Krankenkasse unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht.
Ich hatte mich mal bei der Krankenkasse nach der Pflegestufe meiner Schwiegermutter erkundigt (da war ich noch verheiratet, und es war zu der Zeit noch meine Schwiegermutter) - dies führte zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Mitarbeiterin der Krankenkasse wegen Verletzung der Schweigepflicht. Das Verfahren wurde nur deswegen eingestellt, weil eben noch ein Verwandtschaftsverhältnis bestand und ich zur Auskunft berechtigt war.
Bibel, Jesus Sirach 8.1