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Unterhaltspflichtverletzung, trotzdem nochmal Unterhalt
#2
Strafrecht und Zivilrecht sind komplett getrennt. Auch wenn der Strafrichter feststellt, dass 2014 mangels Einkommen keine Unterhaltspflicht bestand, kann das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft einen für 2014 bestehenden Titel rücksichtslos ohne jede Beschränkung gegen dich durchsetzen. Bei einem Titel kommt es auch nicht auf Einkommen an. Wenn der Titel besteht, muss gezahlt werden, ganz egal ob du auf dem Sterbebett liegst oder entführt im syrischen Folterknast sitzst. Währenddessen pfändet das Jugendamt fröhlich dein Konto zu Hause.

Zweimal für dieselbe Sache kannst du nicht verurteilt werden, aber sehr wohl zweimal für zwei verschiedene Taten. Wer für den Zeitraum 2014 und 2015 verurteilt wurde, kann später für 2016 nochnmal verurteilt werden.
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RE: Was geht denn nun wieder los? Bzw wie geht das weiter? - von p__ - 10-10-2016, 22:22

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